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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der UniCredit S.p.A. an die Aktionäre der COMMERZBANK Aktiengesellschaft

 

Disclaimer - Rechtliche Hinweise

 

DER ZUGANG ZU DIESEM BEREICH DER WEBSITE KANN IN BESTIMMTEN LÄNDERN DURCH WERTPAPIERGESETZE EINGESCHRÄNKT SEIN. DIESER HINWEIS ERFORDERT, DASS SIE BESTIMMTE SACHVERHALTE BESTÄTIGEN, BEVOR SIE ZUGANG ZU DEN INFORMATIONEN IN DIESEM BEREICH DER WEBSITE ERHALTEN KÖNNEN. DIESE MATERIALIEN SIND NICHT FÜR PERSONEN BESTIMMT, DIE IHREN WOHNSITZ IN EINER JURISDIKTION HABEN, IN DER EIN ZUGRIFF EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE ODER DIE EINHALTUNG EINES ZUSTIMMUNGSERFORDERNISSES ODER EINER ANDEREN FORMALITÄT ERFORDERN WÜRDE, DIE DIE UNICREDIT S.P.A. ALS UNANGEMESSEN AUFWENDIG ERACHTET, UND DÜRFEN VON SOLCHEN PERSONEN NICHT ABGERUFEN WERDEN.


Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von UniCredit S.p.A. zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der COMMERZBANK Aktiengesellschaft (Commerzbank) vorgesehen ist.


Aktionäre der Commerzbank werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot enthalten.
 

Wichtige rechtliche Hinweise


UniCredit S.p.A. (die Bieterin) hat ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der Commerzbank (Commerzbank-Aktionäre) anzubieten, im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche Aktien der Commerzbank (Commerzbank-Aktien) zu erwerben (das Übernahmeangebot).


Auf den folgenden Seiten finden Sie die Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) betreffend die Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Übernahmeangebots, sowie Pressemitteilungen und sonstige Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) und sonstiger im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot anwendbarer Rechtsvorschriften. 

 

Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer nach deutschem Recht gegründeten Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen Deutschlands über die Durchführung und Abwicklung eines solchen Angebots sowie bestimmter anwendbarer Bestimmungen des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika. Das Übernahmeangebot wird insbesondere nach Maßgabe (i) des WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung sowie (ii) bestimmter anwendbarer Bestimmungen des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt.

 

Weder das Übernahmeangebot noch die auf den folgenden Seiten zugänglichen Materialien stellen ein Angebot von Wertpapieren der Bieterin in den Vereinigten Staaten dar. Weder die neuen Stammaktien der Bieterin, die als Gegenleistung im Tausch gegen eingereichte Commerzbank-Aktien angeboten werden sollen, noch andere Wertpapiere sind oder werden nach dem US Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der Securities Act) registriert, und weder diese neuen Stammaktien der Bieterin noch andere Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden, es sei denn, dies geschieht auf der Grundlage einer anwendbaren Ausnahme von den Bestimmungen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht dem Securities Act unterliegt.


Die Bieterin und/oder mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnde Personen können während der Annahmefrist des Übernahmeangebots außerhalb des Übernahmeangebots, börslich oder außerbörslich, Commerzbank-Aktien erwerben oder Vereinbarungen über deren Erwerb treffen, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen über den Erwerb den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem WpÜG, und, soweit anwendbar, den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich Rule 14e-5(b) des US Securities Exchange Act of 1934 in der jeweils gültigen Fassung, entsprechen, und die Angebotsgegenleistung muss gegebenenfalls erhöht werden, um einem außerhalb des Übernahmeangebots gezahlten höheren Erwerbspreis zu entsprechen. 


Alle Informationen über solche Erwerbe werden gemäß den in Deutschland oder jeder anderen relevanten Jurisdiktion geltenden Gesetzen oder Vorschriften und auf dieser Website veröffentlicht. 


Für Aktionäre der Commerzbank mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.-Aktionäre) können sich Schwierigkeiten ergeben, ihre Rechte und Ansprüche nach Bundesvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika zum Wertpapierrecht durchzusetzen, da sowohl die Commerzbank als auch die Bieterin ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika haben und sämtliche ihrer jeweiligen Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind. U.S.-Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder deren Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika wegen Verletzung von Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, Entscheidungen eines Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika gegen eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika zu vollstrecken.


Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten von Amerika rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage und aller anderen Unterlagen oder Informationen, die mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehen, durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlage und alle anderen Unterlagen oder Informationen, die mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehen, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Vereinigten Staaten von Amerika nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften.


Ein Angebot zum Erwerb von Commerzbank-Aktien erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots. Im Übrigen stellen die auf dieser Internetseite bereitgestellten Informationen und Unterlagen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Commerzbank-Aktien dar und zielen nicht darauf ab, eine Garantie oder eine andere rechtliche Verpflichtung der Bieterin zu begründen. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, vor.


Die Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden in der von der Bieterin erstellten und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestatteten Angebotsunterlage und in den damit zusammenhängenden Dokumenten veröffentlicht, und das Angebot zum Erwerb der Commerzbank-Aktien nur auf dieser Grundlage abgegeben. Sobald die erforderliche Gestattung der BaFin vorliegt, werden die Angebotsunterlage und die damit zusammenhängenden Dokumente in Deutschland veröffentlicht. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache), die die detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot enthält, wird unter anderem auf dieser Website zur Verfügung gestellt.

 

Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots können von den auf den folgenden Seiten beschriebenen grundlegenden Informationen abweichen. Den Aktionären der Commerzbank wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot sorgfältig zu lesen, sobald diese verfügbar sind, da sie wichtige Informationen enthalten, die die Aktionäre vor einer Entscheidung bezüglich des Übernahmeangebots berücksichtigen sollten.

 

Bitte lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig, bevor Sie unten auf "Ich bestätige" oder "Ich bestätige nicht" klicken. Dieser Hinweis gilt für alle Personen, die diesen Bereich der Website einsehen, und kann je nach Wohnort deren Rechte beeinträchtigen. Dieser Hinweis kann von der Bieterin von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden und sollte bei jedem Besuch dieser Website sorgfältig und vollständig gelesen werden. Die Bieterin wird die Informationen auf dieser Website in dem Maße aktualisieren, wie es gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben ist.

 

Die Informationen auf dieser Website sind nicht zur Veröffentlichung oder Verbreitung, direkt oder indirekt, in einer Jurisdiktion bestimmt, in der dies rechtswidrig wäre. Die Informationen dürfen von Personen aus oder in Jurisdiktionen, in denen dies eine Verletzung anwendbarer Gesetze oder Vorschriften darstellen würde oder könnte, nicht heruntergeladen oder abgerufen werden. Indem Sie auf das Kästchen "Ich bestätige" unten klicken, bestätigen Sie, dass Sie die Informationen, ganz oder teilweise, nicht an Personen in einer Jurisdiktion weiterleiten oder übermitteln werden, in der eine solche Verbreitung durch geltendes Recht eingeschränkt sein könnte. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung der Gesetze und/oder Vorschriften der jeweiligen Jurisdiktion darstellen.

 

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